Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schwimmschule Wellenbrecher

1.Verbindliche Anmeldung und Bezahlung
Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag zustande, der zu Zahlung der Kursgebühren verpflichtet.
Nach einem telefonischen Informationsgespräch kann die schriftliche bzw online-Anmeldung erfolgen.
Bereits bestehende Kunden werden bei der Platzvergabe vorrangig behandelt.
Alle weiteren Plätze werden nach der Reihe der eingehenden, vollständig ausgefüllten Anmeldungen vergeben.
Mit Zugang der vollständig ausgefüllten Anmeldung kommt der Vertrag zustande.
Die Kursgebühr wird per Lastschriftverfahren 7 Tage vor Kursbeginn vom Konto des Kunden abgebucht.
Kosten die durch Rücklastschriften entstehen hat der Kursteilnehmer der Schwimmschule in Höhe von 10€ zu erstatten.

2.Rücktritt
Ein schriftlicher Rücktritt ist bis zu 2 Wochen vor Kursbeginn möglich.
Eine Bearbeitungsgebühr von 10€ ist in diesem Fall fällig.
Bei späteren Rücktritt oder Nichterscheinen wird die gesamte Kursgebühr berechnet. Ein Ersatzteilnehmer wird gerne angenommen.Ab/ Ummeldung erfolgt schriftlich.

3. Ausfall
Wird eine Kursstunde seitens der Schwimmschule Wellenbrecher abgesagt, so wird dafür ein Ersatztermin angeboten. Der Ersatztermin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Die Schwimmschule behält sich vor, den Kursort und/ oder die Kurszeiten zu ändern, sofern dies für die Durchführung der Kurse erforderlich ist.
Nicht wahrgenommene Termine von Kursteilnehmern werden nicht rückerstattet und können nicht nachgeholt werden.
Bei krankheitsbedingter Kursunterbrechung( mehr als die Hälfte des gesamten Kurses in aufeinander folgenden Wochen ) wird die Hälfte der versäumten Termine für den nächsten Kurs gut geschrieben wenn ein ärztliches Attest vorliegt.
Geld wird nicht rückerstattet.

4.Haftung
Die Schwimmschule Wellenbrecher, deren gesetzliche Vertreter und die Erfüllungsgehilfen haften gegenüber den Schwimmschülern nur in Vorsatz oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, im Übrigen wird eine etwaige Haftung ausgeschlossen.
Die Schwimmschule Wellenbrecher übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden, welche die Kinder vor und nach der Schwimmstunde erleiden.
Für verursachte Schäden ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich und stellt die Schwimmschule und seinen Kursleitern im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit von jeglichen Haftungsansprüchen frei.
Der Kursort / das Bad darf aus haftungsrechtlichen Gründen nur in Anwesenheit der Kursleitung betreten und benutzt werden.
Es wird keine Haftung für Wertsachen und Garderobe übernommen.

5.Aufsichtspflicht
Bei Eltern-Kind-Kursen liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern bzw. der von ihnen beauftragten Begleitperson. Bei den Schwimmkursen ohne Eltern liegt die Aufsichtspflicht während der Kurszeit beim Kursleiter/-in.
Die Begleitpersonen müssen sich persönlich von der Anwesenheit des Kursleiter/-in überzeugen und die Kinder direkt an diese übergeben.

6.Allgemeines
Das Fotografieren und Filmen während der Kursstunde muss vorher mit der Kursleiterin und den Teilnehmern abgesprochen werden.
Die Schwimmschule Wellenbrecher behält sich vor, Filme und Fotos der Kurse und der Teilnehmer auf ihrer Homepage, sowie für Öffentlichkeitsarbeiten zu nutzen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen dieses Schriftformerfordernisse.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Bei unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen greifen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Schwimmschule Wellenbrecher

Simone Schridde

www.schwimmschule-wellenbrecher.de